Vereine

In Deutschland gibt es über eine halbe Million eingetragene Vereine, in denen sich Bürgerinnen und Bürger häufig ehrenamtlich engagieren. Unabhängig davon, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein im Sinne des Steuerrechts handelt oder nicht, können durch die Eintragung des Vereins im Vereinsregister die Haftungsrisiken der Verantwortlichen (insbesondere des Vorstandes) reduziert werden, insbesondere auch die des Vorstandes. Der Verein erhält durch die Vereinsregistereintragung den Zusatz „e. V.“ (eingetragener Verein).

Die Eintragung im Vereinsregister bewirkt die Rechtsfähigkeit des Vereins. Der Verein kann damit als eigene juristische Person Verträge schließen und Rechte erhalten, insbesondere auch Eigentum erwerben.

Wenn Sie Fragen zur Gründung eines Vereins und dessen Eintragung im Vereinsregister haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Gleiche gilt, wenn sich in Ihrem Verein Änderungen ergeben. Auch jede Satzungsänderung und jeder Wechsel in der Vorstandschaft muss ordnungsgemäß beschlossen und zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden. Auch hierzu dürfen Sie uns gerne ansprechen.

Einen Überblick über die Voraussetzungen der Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins können Sie auch unserem Merkblatt entnehmen. Zum Download klicken Sie bitte hier.