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Datenblätter
Geldwäsche
Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften/GbR/Vereinen/Stiftungen feststellen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Nachstehend finden Sie den entsprechenden Fragebogen zum wirtschaftlich Berechtigten.
Infobroschüren
Nachstehend finden Sie weitere wichtige Informationen
Hinweis: Diese Downloads werden u. a. von der Bundesnotarkammer (www.notar.de) bereitgestellt.