Ehe und Familie

Partnerschaften sind vielfältig

Ob mit oder ohne Trauschein, ob mit oder ohne Kinder: Wer den Schritt in ein gemeinsames Leben wagt, unterliegt nicht nur in der Ehe vielen gesetzlichen Regelungen. Aber gerade für die Ehe und Familie hat der Gesetzgeber ein Standard-Lebensmodell vorgegeben, das heute häufig nicht mehr den aktuellen Wünschen oder der Lebenssituation beider Partner entspricht. Jede Partnerschaft hat ihre ganz individuellen Ausprägungen, die durch die eine gesetzliche Regelung nicht umfassend abgedeckt werden können.

Für diejenigen, die eine gemeinsame Zukunft mit Kindern planen, müssen ganz andere Situationen antizipiert werden als für diejenigen, die ohne Kinder zusammenleben und beiderseits dauerhaft berufstätig sind und bleiben wollen. Derjenige, der nicht nur am Anfang seiner Familienplanung steht, sondern auch als Existenzgründer oder Unternehmer besonderen Herausforderungen und Risiken gegenübersteht, benötigt Vereinbarungen, die das Privatvermögen und die Familie schützen, aber auch Vereinbarungen, die Gefahren für den Betrieb vorbeugen.

Des Weiteren stellen sich bei Erst-Ehen oft völlig andere Fragen als bei Zweit- und Dritt-Ehen, vor allem dann, wenn der eine oder beide Ehepartner womöglich Kinder aus vorherigen Partnerschaften mitbringen (sog. „Patchwork“-Familien). Aber auch das Zusammenleben ohne Trauschein oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begegnet vielen oft ungeahnten rechtlichen Schwierigkeiten. Auch hier sollten Sie unerwarteten Konfliktsituationen vorbeugen.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt unterschiedlicher Lebenssituationen. Sie sollten Ihr eigenes Lebensmodell rechtlich nicht der gesetzlichen „Standard-Lösung“ überlassen.

Hilfe bei Streit

Konflikte können in den besten Partnerschaften auftreten. Wohl denen, die diese Konflikte bereits gemeinsam mit ihrem Partner durchdacht haben, bevor Sie entstehen. Warten Sie nicht, bis Schwierigkeiten eintreten. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in solch emotional belastenden Situationen eine einvernehmliche Lösung nur noch schwer zu erreichen ist.

Notarieller Rat im Vorfeld kann den Gang zu den Gerichten häufig ersparen. Hinzu kommt, dass Sie der Notar in allen diesen Fragen unabhängig berät und nicht Partei ergreift.

Wir als Notare erläutern Ihnen gerne, ob das gesetzliche Modell der sog. Zugewinngemeinschaft für Ihr Zusammenleben passt, oder ob in Ihrem persönlichen Fall Änderungen angebracht sind, etwa durch einen Ehevertrag. Eine Vereinbarung bedeutet dabei häufig nicht die Vereinbarung einer schlichten Gütertrennung oder einer Gütergemeinschaft. Das Gesetz bietet unzählige Varianten auch zwischen den drei Güterständen, die wir Ihnen als Notar im Detail aufzeigen können. Eine frühzeitige Regelung sollte stets angestrebt werden, gesetzlich ist es dabei jedoch egal, ob dies vor oder nach der Eheschließung erfolgt. Selbst im Rahmen des Scheidungsverfahrens lassen sich häufig schwierige Streitpunkte noch außerhalb des Gerichtsverfahrens in einer Scheidungsvereinbarung lösen und auf die persönliche Lebenssituation beider Partner abstimmen.

Der Notar ist im Familienrecht auch bei der Adoption von Minderjährigen und Volljährigen im Rahmen der Anträge und Einwilligungen zuständig. Wir beraten Sie auch, wenn Sie für den Fall Ihres Versterbens eine Vertrauensperson als Sorgeberechtigten für Ihre Kinder benennen wollen. Schließlich beantworten wir Ihnen Ihre Fragen, wenn Sie gemeinsame Investitionen tätigen, ohne verheiratet zu sein.